Abschied braucht Regeln. Niedersachsen gibt sie vor.
Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
Klarheit und Respekt im Umgang mit dem Abschied
Das Niedersächsische Bestattungsrecht regelt alle wesentlichen Aspekte der Bestattung in Niedersachsen, einschließlich der Bestattungsarten, der Bestattungspflichten sowie der Anforderungen an die Durchführung einer Beerdigung. Es stellt sicher, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um eine würdige und ordnungsgemäße Bestattung zu gewährleisten.
Bestattungspflicht
Unter Bestattungspflicht versteht sich die Organisation und Durchführung der ordnungsgemäßen Bestattung des/der Verstorbenen.
Friedhofspflicht
In der Friedhofspflicht wird geregelt, dass die Beisetzung des/der Verstorbenen nur auf einem Friedhof oder auf einem anderen zugelassenen Bestattungsgebiet (Friedwald, Seegebiet, etc.) stattfinden darf!
Leichenschau
Todesbescheinigung
Mindestruhezeiten
In der Mindestruhezeit ist geregelt, wie lange eine Grabstelle ruhen muss, bevor diese neu belegt werden darf.
Bestattungsfrist
In der Bestattungsfrist ist der früheste und der späteste Bestattungstermin geregelt, aber auch die Zeit, in welcher der/die Verstorbene vom Sterbeort zur Leichenhalle überführt werden muss, sowie die späteste Beisetzung.



