Abschied braucht Regeln. Niedersachsen gibt sie vor.
Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
Klarheit und Respekt im Umgang mit dem Abschied

Das Niedersächsische Bestattungsrecht regelt alle wesentlichen Aspekte der Bestattung in Niedersachsen, einschließlich der Bestattungsarten, der Bestattungspflichten sowie der Anforderungen an die Durchführung einer Beerdigung. Es stellt sicher, dass die Wünsche des Verstorbenen respektiert werden und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, um eine würdige und ordnungsgemäße Bestattung zu gewährleisten.

Als Bestatter sind wir gesetzlich an dieses Bestattungsrecht gebunden und müssen sicherstellen, dass alle Vorgaben und Vorschriften gemäß dem Bestattungsgesetz eingehalten werden. Das bedeutet, dass wir Sie nicht nur einfühlsam unterstützen, sondern auch rechtssicher beraten und Ihnen helfen, alle notwendigen Schritte im Einklang mit den geltenden Gesetzen zu erledigen.

Bestattungspflicht

Unter Bestattungspflicht versteht sich die Organisation und Durchführung der ordnungsgemäßen Bestattung des/der Verstorbenen.

Friedhofspflicht

In der Friedhofspflicht wird geregelt, dass die Beisetzung des/der Verstorbenen nur auf einem Friedhof oder auf einem anderen zugelassenen Bestattungsgebiet (Friedwald, Seegebiet, etc.) stattfinden darf!

Leichenschau

Eine Leichenschau dient der Feststellung des Todes, der Todesursache, der Todesart sowie des Todeszeitpunktes und muss unverzüglich veranlasst werden. Eine Leichenschau ist zwingend erforderlich!

Todesbescheinigung

Die Todesbescheinigung ist für die Sterbeurkunde notwendig. Für eine Feuerbestattung ist die angegebene Todesursache entscheidend. Bei unnatürlicher Ursache muss die Staatsanwaltschaft einer Einäscherung ausdrücklich zustimmen.

Mindestruhezeiten

In der Mindestruhezeit ist geregelt, wie lange eine Grabstelle ruhen muss, bevor diese neu belegt werden darf.

Bestattungsfrist

In der Bestattungsfrist ist der früheste und der späteste Bestattungstermin geregelt, aber auch die Zeit, in welcher der/die Verstorbene vom Sterbeort zur Leichenhalle überführt werden muss, sowie die späteste Beisetzung.

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Bestattungen Janssen
Manningastrasse 17
26736 Krummhörn-Pewsum
info@bestattungen-krummhoern.de

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Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar, auch an Sonn- und Feiertagen.
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© Bestattungen Janssen

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